28. April 2008
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Drogenkonsum
gefährdet den Versicherungsschutz. Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Auto fährt, geht unkalkulierbare Risiken ein. Was es kosten kann, wenn es in solchem Zustand zu einem Unfall kommt.
An den Folgen von Verkehrsunfällen
nach dem Genuss von Partydrogen wie Ecstasy, Speed oder Haschisch sterben jedes Jahr weit über 1.000 Menschen. In unzähligen anderen Fällen kommt es zu Verletzungen oder Sachschäden.
Siehe auch: nicht jeder Raser genießt Versicherungsschutz
Die Opfer von Verkehrsunfällen, die von berauschten Fahrern verursacht werden, erhalten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Täters vollen Schadenersatz.
Die Versicherung nimmt aber den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress.
Doppelter Schaden
Teuer wird es auch, wenn bei der Fahrt unter Drogen oder Alkohol das eigene Auto beschädigt wird. Die Kaskoversicherung kann nämlich in solchen Fällen wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Leistung gänzlich verweigern.
Da hilft auch nicht die von manchen Versicherern angebotene Klausel, nach der bei grober Fahrlässigkeit doch gezahlt wird. Denn auch bei diesen Policen sind alkohol- und drogenbedingte Unfallfolgen ausgeschlossen.
Bußgeld und Fahrverbot
Neben dem Kostenrisiko muss auch mit weiteren Strafen gerechnet werden. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird – wie bei Alkohol zwischen 0,5 und 1,09 Promille – mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot für ein bis drei Monate sowie vier Punkten in Flensburg bestraft.
Schließlich droht dazu noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung seitens des Straßenverkehrsamtes und dies kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. (verpd)
Versicherungsmakler
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