14. April 2009
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Versicherungen -
Immobilie-Anlage
Tilgungsaussetzung mit einer Lebensversicherung
Freuen Sie sich wenn Ihre Immobilie schuldenfrei ist. Mit einem Anuitäten-Darlehen sind Sie meistens besser dran als mit der Tilgungsaussetzung über eine Lebensversicherung. Das Anuitätendarlehen bietet feste monatliche Zahlung, Tilgung ist schon dabei und das Ende der Zahlungsverpflichtung ist auch in Sicht oder zu mindesten festgelegt. (Zinsfestschreibung) Die Tilgung kann festgelegt und verändert werden, Sonderzahlungen sind oftmals möglich. Meistens waren oder sind für die Tilgung 1 Prozent festgelegt, was aber deutlich zu wenig für die gesamte Laufzeit ist. 3 bis 4 Prozent wären realistischer und von der gesamten Laufzeit kürzer. Das spart auch Zinsen. Und, 20 Prozent Eigenkapital sollte schon vorhanden sein. Die 100 Prozentfinanzierung oder noch mehr kann auf Dauer zum finanziellen Probem werden. Siehe auch: "Bad Banker"
Anders bei der Tilgungsaussetzung mit einer LV
Dieses Modell wurde oft gewählt wenn die zu erwerbende Immobilie vermietet werden sollte. Der Immobilienbesitzer hat an seine finanzierende Bank nur die Zinsen für die Hypothek bezahlt. Die Kreditsumme wurde mit einer Lebensversicherung abgedeckt und an die finanzierende Bank abgetreten. Aus den Mieteinnahmen, so wurde oft vorgerechnet, werden also die Zinsen für das Darlehen plus die Beiträge zur Lebensversicherung bezahlt. Eventuell noch ein erhöhter Todesfallschutz damit die Immobilie schuldenfrei ist falls der Immobilienbesitzer zu Tode kommt. Eine Risikolebensversicherung sollte ein Muss sein. Siehe auch: Rente, Eigenheim, Infaltion.
Ablaufleistung und Tilgung
Schon vor der Finanzkrise gab es das böse Erwachen, nämlich dann, wenn die LV-Police Jahre lang in der Schublade geruht hat und die aktuellen Rückkaufswerte nicht berücksichtigt wurden. Hatte die Lebensversicherungspolice Ihre Auszahlung erreicht, hat die Auszahlsummen nicht die fällige Hypothek gedeckt. Es entstand eine sogenannte Unterdeckung. Nicht selten fehlten plötzlich 10, 20, 30 tausend Euro und mehr in der Ablaufleistung für die Tilgung des Hypothekendarlehens.
Ärgerlich und getäuscht?
So mancher Immobilienbesitzer musste nach finanzieren, also einen neuen Kredit aufnehmen um die fehlende Restsumme zu begleichen. So manche Immobilienfinanzierung mit Tilgungsaussetzung wurde mit einer zu niedrigen Summe berechnet weil die zu erwartende Verzinsung zu hoch angesetzt war. Die Hochrechnungsvorrausschau ist eine unverbindliche Wahrscheinlichkeitsrechnung die nicht garantiert ist.
Verzinsung fortgeschrieben
Geht man von einer Laufzeit der Hypothek von 25 Jahren aus, so wird schon aus der Laufzeit klar, dass diese Verzinsung nicht durchgängig gleich bleibend verlaufen kann. Oft wurde mit einer Verzinsung von 6 bis 7 Prozent gerechnet. Wenn der Markt aber nur 3 bis 4 Prozent her gibt, so können eben keine 7 Prozent ausgezahlt werden. Die jetzige Absenkung der Garantieverzinsung sollte alle Aufschrecken die so finanziert haben.
In der Finanzkrise ist Handeln angesagt
Wenn es Sie betrifft, lassen Sie Ihre Lebensversicherung überprüfen und lassen Sie den tatsächlichen Wert ermitteln. Die Versicherer sind verpflichtet Auskunft zu erteilen. So können Sie bei der wahrscheinlichen Unterdeckung noch handeln und gegensteuern. Mit der Bank sollte zusätzlich ein Tilgungsplan beziehungsweise Sonderzahlungen vereinbart werden.
Fragen Sie den Finanzierungsspezialisten
Lassen Sie sich beraten, besonders vor dem Abschluss oder der Neuordnung einer Finanzierung. Wiedermal das Kleingedruckte, in dem steht, dass die Hochrechnung eine nicht garantierte Berechnung ist und sich den Marktzinsen anpassen beziehungsweise unterworfen sind. Die Finanzierungsexperten helfen weiter.
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