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Kein Rentsanspruch auf Pflege der Angehörigen

Ab 01.01.2012 können Arbeitnehmer mit 25 Prozent Lohnanschlag und halbierter Arbeitszeit ihre Angehörigen pflegen. Der Antrag muss mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Einen Rechtsanspruch, das der Arbeitgeber das auch bewilligen muss, gibt es nicht.

2 Jahre Teilzeitarbeit bei 75 Prozent Lohn

Danach folgen weitere 2 Jahre Vollzeitarbeit auch zu 75 Prozent Lohn, bzw. solange bis der "Lohn-Vorschuss" aufgebraucht ist. Das kostet die Regierung kein zusätzliches Geld, so Familienministerin Kristina Schröder. Damit ist die Pflege der Angehörigen also zur Privatsache erklärt worden. Schröder, "es haben "zahlreiche" Firmen angekündigt mit zumachen". Wer diese Regelung in Anspruch nimmt ... weiter lesen

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