Firmenwagen, das Finanzamt
Ein Firmenwagen ist Geld wert
Statussymbol Firmenwagen. In vielen Firmen wirft die Frage des Firmenwagens heiße Diskussionen auf. Nach wie vor gilt der Firmenwagen als Statussymbol: Die Hierarchien in Firmen wird am Firmenwagen kenntlich gemacht. Je größer und teurer desto "wichtiger". Das Finanzamt sieht die private Nutzung als Geldwerten Vorteil und besteuert diesen Vorteil mit 1 Prozent vom Neuwert.
Feine Sache Firmenwagen?
Die Firma zahlt die Anschaffung, die Wartungen, die Reparaturen, die Versicherungen, TÜV, Garagen oder Parkplatzmiete, Parkgebühren, den Sprit, etc. Wird nun der Firmenwagen auch privat genutzt, meistens schon für den Weg von zu Hause zur Arbeit und umgekehrt, so fällt für den Arbeitnehmer Einkommensteuer an.
Beispiel: kostet der Firmenwagen 30.000 Euro sind 1 % 300 Euro pro Monat oder 3.600 Euro im Jahr welche versteuert werden müssen.
Bundesfinanzhof prüft Neuregelung
Aktenzeichen VI R 51/11. Schon seit langem wird diskutiert die 1 Prozent-Regelung auf 1,5 Prozent anzuheben. Fahrtenbuch oder geldwerter Vorteil? Wer privat eher weniger fährt, für den kann sich das Fahrtenbuch lohnen. Fährt jemand dagegen viel privat, so kann (noch) die 1 % Regelung "günstiger" sein.

Versicherungsprüfung und Anlageprüfung durch die Experten: kostenfrei, leistungsorientiert, beitragsoptimiert, das Auswerten des "Kleingedruckten"!

