Wer trifft die Entscheidungen für Sie, wenn…
Krankheit, Unfall, Pflege oder der Tod eintritt
Nach mir die Sintflut…
ja, aber nur bei Tod. Dazwischen liegen Entscheidungen, wenn sie diese nicht mehr selber treffen können im schlimmsten Fall, von wild fremden Menschen übernommen, entschieden, werden. Wenn sie das nicht wollen, lesen sie weiter.
Am Grab wird getrauert, danach wird gestritten
Jeder kennt die großen Erbstreitigkeiten aus der Welt der Schönen und Reichen. Nicht anders sieht es aber in den heimischen Stuben aus. Gestritten wird nicht nur um Hab und Gut, nein, schon vorher kommt es zu "Meinungsverschiedenheiten" es geht um Pflege, Behandlungen, Organspende, Sorge-Recht und Aufenthaltsrecht oder schlicht darum WER zu entscheiden hat. Alles keine Frage des Alters der Betroffenen, für den die Entscheidungen getroffen werden müssen.
Verfügungen mit klarem Verstand
Dazu zählen:
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung z. B. minderjährige Kinder
- Testament
- Unternehmervollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Organ-Spende - ja / nein
Diese Verfügungen und Vollmachten sollten sicher und auffindbar hinterlegt werden. Auf jeden Fall sollten die eingebundenen Menschen eine Kopie erhalten und den Hinweis wo die Originale hinterlegt sind. Das kann ein Bankschließfach sein, der eigene Rechtsanwalt oder ein Notar.
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