12. Dezember 2010
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Versicherungen -
Versicherungslexikon
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X
X-Chromosom
Das Geschlechtshormon (Gonosom) X ist verantwortlich für die Ausbildung der weiblichen Geschlechtsmerkmale.
Y
Y-Chromosom
Das Geschlechtshormon (Gonosom) Y ist verantwortlich für die Ausbildung der männlichen Geschlechtsmerkmale.
Z
Zahnersatz GKV
Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Zahnersatz, der dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Beim Zahnersatz zahlen die Krankenkassen grundsätzlich einen befundorientierten Festzuschuss zu den "Vertragskosten" für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen). Die restlichen Kosten muss der Versicherte grundsätzlich selbst tragen.
Zuzahlung
Ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung: 10 Euro je Quartal (bei erstmaliger Inanspruchnahme ohne Überweisung. Keine Zuzahlung für Schutzimpfungen, Gesundheitsuntersuchungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen).
Arznei- und Verbandsmittel: 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Fahrkosten: 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Haushaltshilfe: 10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten
Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung (bei erstmaliger Inanspruchnahme ohne Überweisung. Keine Zuzahlung für Schutzimpfungen, Gesundheitsuntersuchungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen)
Heilmittel: 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung.
Hilfsmittel: 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung: 10 Euro täglich. (maximal für die ersten 28 Tage im Jahr)
Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen: 10 Euro täglich.
Im Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 10 % der Kosten, höchstens 10,00 EUR für den gesamten Monatsbedarf.
Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und grundsätzlich Kiefer-orthopädische Behandlung).
Seit 01.07.2006 sind einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie auch beim Arzt oder Apotheker.
Zusatzbeiträge GKV
Die gesetzlichen Krankenkassen können bis 2010 einen Zusatzbeitrag zu den monatlichen Kassenbeiträgen erheben die vom Arbeitnehmer, Krankenversicherten alleine zu bezahlen ist. Das reicht von 8 Euro pro Monat bis zu 37 Euro pro Monat. Ab 2011 sollen die Zusatzbeiträge unbegrenzt möglich sein.
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