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Wenn die Pflegekosten kommen geht das Vermögen

Die Pflegeversicherung rein aus der gesetzlichen Pflege mit den 3 Pflegestufen bzw. 4 Pflegestufen (0 bis 4) ist für viele ein Buch mit sieben Siegel. Die einzelnen Pflegestufen enthalten unterschiedliche Pflegesätze und bei Pflegestufe III (3) kann noch die Härtefallregelung dazu kommen.

Nicht alles wird von der Pflegeversicherung übernommen. So bleiben Unterbringung und Verpflegung wie so manche persönlichen Wünsche Privatsache. Das bedeutet, das wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht und keine private Pflegeversicherung da ist, das eigene Vermögen und die eigene Rente die Kosten nicht abdeckt, können übersteigenden Kosten beim Sozialamt geholt werden.

Vor dem Sozialamt stehen aber die Angehörigen mit dem Unterhalt für den Pflegebedürftigen. Damit ist der sogenannte Elternunterhalt begründet. Erst wenn auch bei den Angehörigen nichts zu holen ist, und erst dann, greift das Sozialamt ein … zum Artikel

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